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Die Planungssicherheit Ihres Vorhabens - sie muss nicht an einer Käferart scheitern!

Sie kennen vielleicht das Problem: plötzlich ist da noch der Eremit zu beachten...

Damit Ihr Vorhaben nicht ins Schlingern gerät, bieten wir Ihnen nach aktuellem wissenschaftlichen Stand bestmögliche Planungssicherheit für Ihr Vorhaben, zum Beispiel in Form von

  • artenschutzrechtlichen Verträglichkeitprüfungen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen),
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
  • Fachbeiträgen zum Thema "Eremit" für Umweltverträglichkeitsstudien und Landschaftspflegerische Begleitpläne,
  • Untersuchungen zum Erhaltungszustand lokaler Eremitenpopulationen und ihrer möglichen Betroffenheit durch Vorhaben,
  • Vorschlägen für Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,
  • Unterstützung bei Suche und Abstimmung von Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen),
  • Gutachten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
  • Ökologischen Baubegleitungen,
  • Umsiedlungen,
  • Erfolgskontrollen.

Links im Menü finden Sie ausführlichere Informationen zu speziellen Dienstleistungen...

Frühzeitige Einbeziehung naturschutzfachlichen Sachverstandes...

... kann oftmals erhebliche Planungs- und Umsetzungshemmnisse vermeiden und damit Zeit und Kosten sparen. Da die Rechtslage im Naturschutz im Einzelfall auch die Veränderung einer Planung erfordern kann, kann eine frühzeitige Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte vermeiden, dass Ihr Vorhaben in eine teure "Sackgasse" gerät.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen nicht nur Gutachten zum Eremiten, sondern die gesamte Bandbreite naturschutzfachlicher Planungsleistungen an!